Neu per 1. April 2022

31. März 2022

Lichtpflicht für alle E-Bikes

Der Bundesrat möchte die Sicherheit im Strassenverkehr weiter erhöhen. Aus diesem Grund hat er eine Tagfahrlicht-Pflicht für E-Bikes eingeführt. Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes, egal mit welcher Tretunterstützung, über ein fest montiertes Licht verfügen.

 

Achtung bei sportlichen E-Bikes:

Das neue Gesetz unterscheidet nicht nach Geschwindigkeit oder nach Bike-Typ. Daher gilt es insbesondere bei sportlichen E-Bikes wie z.B. bei elektrischen Mountainbikes oder Rennvelos aufzupassen. Denn diese werden im Gegensatz zu City-E-Bikes oder Pedelecs häufig ohne montiertes Licht ausgeliefert. Das neue Lichtobligatorium gilt auch bei Fahrten auf Trials, Wald- oder Feldwegen.

Quelle: admin.ch